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Tennisplätze in Hessen ab 09.05.2020 wieder geöffnet!

Die folgenden Infos haben uns vom HTV erreicht und müssen von allen Vereinsmitgliedern beachtet werden.

Wie die hessische Landesregierung in ihrer neuen Verordnung beschlossen hat, ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:

  • er muss kontaktfrei ausgeübt werden
  • ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen ist zu gewährleisten
  • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, werden umgesetzt
  • Umkleidekabinen, Dusch-­ und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, bleiben geschlossen
  • der Zutritt zur Sportstätte erfolgt unter Vermeidung von Warteschlangen
  • Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-­Institutes werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt
  • es sind keine Zuschauer erlaubt
  • Die Empfehlungen des Robert Koch­-Instituts zur Hygiene sind zu beachten.